EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz

24.04.2024 12:54

Das Europaparlament hat das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz von
Menschenrechten gebilligt. Das umstrittene Vorhaben ist auf den
letzten Metern abgeschwächt worden.

Straßburg (dpa) - Das EU-Parlament hat den Weg für ein europäisches
Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte freigemacht. Eine
Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für das
Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab. Das Gesetz hatte zuletzt
auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt. Ziel des Vorhabens
ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen
Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von
Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren. 

Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten auch
in der deutschen Bundesregierung geprägt. Während
Wirtschaftsvertreter und in der Bundesregierung die FDP vor einer zu
großen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und
Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen großen
Gewinn für den Schutz von Menschenrechten. Denn wenn beispielsweise
große Modeunternehmen ihre Pullis und Hosen von Kindern in Asien
nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen
Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können. 

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell
zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im
Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine
ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert.
Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich auf Drängen der FDP
enthalten hatte. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine
Nein-Stimme. Die Bundesregierung findet bei wichtigen EU-Gesetzen
immer wieder keine gemeinsame Position und muss sich deswegen bei
entscheidenden Abstimmungen enthalten.

Betroffen von den neuen EU-Regeln sind - vor allem wegen Bedenken
unter den EU-Staaten - weniger Unternehmen als ursprünglich
vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit
mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz
gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro
angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch
höher. 

Dennoch würde die neue Regelung in bestimmten Aspekten über das
deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen. Es war 2023 zunächst für
Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden in Kraft getreten,
seit 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1000
Arbeitnehmenden. Das deutsche Lieferkettengesetz schließt eine
zivilrechtliche Haftung explizit aus.