Gewalt gegen Frauen: EU-Parlament stimmt für schärfere Regeln

24.04.2024 14:34

Gewalt gegen Frauen soll in der EU künftig einheitlich verfolgt
werden - ein Meilenstein. Der Frauenrat kritisiert jedoch eine
Leerstelle.

Straßburg (dpa) - Das EU-Parlament hat für eine Regelung gestimmt,
mit der sexuelle und häusliche Gewalt in der EU künftig einheitlich
schärfer geahndet wird. Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche
Genitalverstümmelung oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis
weiterverschickt werden, sollen demnach künftig in der gesamten EU
unter Strafe stehen, entschied eine Mehrheit der Europaabgeordneten
am Mittwoch in Straßburg.

Außerdem müssten Betroffene Zugang zu geschützten Unterkünften habe
n.
Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die
Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche
sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Der Deutschen Frauenrat begrüßte die Richtlinie. «Gewalt gegen Frauen

und Mädchen ist die am weitesten verbreitete
Menschenrechtsverletzung», sagte Vorstandsmitglied Sylvia Haller der
Deutschen Presse-Agentur. «Deshalb ist die EU-Richtlinie ein so
herausragender Meilenstein für den Gewaltschutz.» Sie monierte aber
eine schwerwiegende «Leerstelle beim Tatbestand Vergewaltigung.»

In der Richtlinie wurden keine EU-weiten Standards zu
Vergewaltigungen geregelt. Das Parlament hatte eine solche Regelung
gefordert, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse:
Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland,
hatten das aber blockiert.

Die Kritiker argumentierten, dass es für eine solche einheitliche
Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe, die EU damit
ihre Kompetenzen möglicherweise überschreite. Ein entsprechender
Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten mehr
als hundert prominente Frauen in einem offenen Brief
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade
aufzugeben. 

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als
Formsache. Für die Umsetzung der Bestimmungen haben die
Mitgliedstaaten dann drei Jahre Zeit.