Heil kündigt Bürokratie-Entlastung bei Lieferkettenregeln an

24.04.2024 14:41

Nach dem Ja in Straßburg für ein EU-Lieferkettengesetz ist auch der
Bundesarbeitsminister zufrieden. Auf die Unternehmen in Deutschland
sollen keine bürokratischen Mehrlasten zukommen.

Berlin (dpa) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den
Beschluss des Europäischen Parlaments für ein europäisches
Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte begrüßt. «Das freut

mich, weil es gut ist für Menschenrechte, aber weil es auch fairen
Wettbewerb für Unternehmen schafft», sagte Heil am Mittwoch in
Berlin.  «Die anständigen Unternehmen in Deutschland, die sich schon

längst an das Lieferkettengesetz gehalten haben, haben jetzt einen
fairen Wettbewerb.» Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der
Bundesregierung gesorgt, zwischenzeitlich hatte es sogar nach einem
Scheitern ausgesehen.

Nun würden die Rechtstexte ausgewertet, sagte Heil. «Wir haben
vereinbart, in der Koalition dafür zu sorgen, dass das deutsche
Lieferkettengesetz und die europäische Regelung im Übergang nicht zu
doppelten Berichtspflichten führen.» Gesetzgeberisch werde die Ampel
also dafür sorgen, dass Bürokratie beschränkt werde und die
Unternehmen den Standard, nach dem sie ihre Berichte erstellen,
auswählen können. 

Eine Mehrheit der Europa-Abgeordneten hatte in Straßburg für das
Vorhaben gestimmt. Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen vor
europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn
sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren. 

Die Bundesregierung war sich über Monate uneins hinsichtlich einer
europäischen Regelung. Während Wirtschaftsvertreter und in der
Bundesregierung die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen
warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im
EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von
Menschenrechten. Im März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter
der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre
Zustimmung signalisiert. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich
auf Drängen der FDP enthalten hatte. Eine Enthaltung in dem Gremium
wirkt wie eine Nein-Stimme. Die nun noch ausstehende offizielle
Zustimmung der EU-Staaten gilt als Formsache.