EU-Parlament billigt gemeinsame Verfolgung von Verkehrssündern

24.04.2024 15:29

Wer im Urlaub in einem anderen EU-Land geblitzt wurde, kann in
Zukunft davon ausgehen, dafür in seiner Heimat zur Kasse gebeten zu
werden. Ein neues Vorhaben der EU soll das möglich machen.

Straßburg (dpa) - Die länderübergreifende Verfolgung von
Verkehrsverstößen hat in der EU eine weitere Hürde genommen. Das
Europaparlament stimmte am Mittwoch in Straßburg dafür, dass
EU-Staaten beim Eintreiben von Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen
stärker zusammenarbeiten sollen. Zuvor hatten sich Unterhändlerinnen
und Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt,
Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Derzeit bleiben
etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte ungestraft,
wie das Parlament weiter mitteilte. 

Ob Raser, Parksünder oder Falschfahrer: Wenn ein Bürger oder eine
Bürgerin im EU-Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, können die
Behörden des jeweiligen Heimatlandes den neuen Regeln zufolge
Geldstrafen eintreiben. Das gilt demnach auch, wenn ein anderer Staat
die Strafe verhängt hat. Privaten Unternehmen soll es verboten
werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben. 

Zudem wird den Angaben zufolge eine Liste von Verkehrsverstößen
erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu
Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben
Fehlverhalten wie zu schnellem oder betrunkenem Fahren gehören
künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie
Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen
Verstößen.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als
Formsache. Im Anschluss müssen die neuen Vorgaben noch in nationales
Recht umgesetzt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten
vorgesehen.