EU-Parlament: Airlines müssen mehr Fluggastdaten mit Behörden teilen

25.04.2024 17:25

Im Kampf gegen Terror und Kriminalität hat das EU-Parlament eine
Entscheidung getroffen: Fluggesellschaften müssen Informationen ihrer
Fluggäste weitergeben - dabei handelt es sich um bestimmte Daten.

Straßburg (dpa) - Um die Sicherheit im Flugverkehr zu erhöhen, hat
das Europaparlament für eine Weitergabe sicherheitsrelevanter
Passagierdaten gestimmt. Die Abgeordneten entschieden am Donnerstag
in Straßburg unter anderem, dass Fluggesellschaften bestimmte Daten
künftig mit den nationalen Behörden in der EU teilen müssen. Damit
solle organisierte Kriminalität und Terrorismus verhindert werden.

Dabei gehe es etwa um den Namen des Fluggastes, sein Geburtsdatum,
seine Staatsangehörigkeit, seine Reisepassdaten sowie grundlegende
Fluginformationen. Gespeichert werden sollen die Daten in der Regel
48 Stunden. 

«Diese Reform macht das Leben für normale Reisende einfacher, aber
für Kriminelle schwieriger», sagte die Berichterstatterin für
Strafverfolgungszwecke und Verbrechensverhütung, Assita Kanko (EKR).
Demnach wird gewährleistet, dass die privaten Daten der Menschen
geschützt bleiben.

Grundsätzlich gelten die Regeln nur für Flüge, die außerhalb der EU

starten, wie das Parlament mitteilte. Zu Zwecken der Strafverfolgung
können demnach jedoch auch Flüge, die aus einem EU-Land abfliegen,
betroffen sein.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als
Formsache.